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Die vom Papst zugewiesene Hauptaufgabe des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist die Unterstützung der Christen im Heiligen Land. Im Lichte dieser Vorgabe betreiben auch die Ritter und Damen der Schweizerischen Statthalterei des Ordens Einrichtungen der katholischen Kirche in der dortigen Region. Dies geschieht insbesondere durch die gezielte Unterstützung der religiösen, kulturellen und sozialen Aktivitäten und Einrichtungen der Christen in Israel, in den von Israel besetzten Gebieten sowie in Jordanien.

Die materielle Hilfe des Ordens im Heiligen Land ist besonders auf die finanzielle Unterstützung der institutionellen Tätigkeit des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem ausgerichtet: Seelsorge, Unterhalt des Klerus, Unterstützung für das Priesterseminar, Bau und Instandhaltung von Pfarrkirchen, Kindergärten und Schulen, Beihilfen für schulische Projekte.

Die materielle Hilfe für das Heilige Land resultiert aus dem Aufnahme- und dem Jahresopfer der Mitglieder, die geistliche Hilfe wird vor allem durch unser Gebet und die gelebte Solidarität mit den Christen im Heiligen Land geleistet, sowie durch die Pilgerreisen der Schweizerischen Statthalterei und den Besuch der Projekte.

Steuerfreiheit für die gesamte Schweiz:

Da der Sitz unseres Ordens für die Schweiz in Beromünster ist, fällt die Zuständigkeit für die Steuerbe­freiung in den Kanton Luzern.

Wir haben von der Kantonalen Steuerverwaltung Luzern am 25.4.2002 und am 18.10.2007 erneut bestä­tigt, dass der Orden infolge Gemeinnützigkeit grundsätzlich steuerbefreit ist. D.h. auch, dass alle Spen­den, Legate, etc. von der Einkommenssteuer, soweit von den jeweiligen Kantonen möglich, absetzbar sind. Ebenso besitzen wir von jedem Kanton (ausser Neuenburg) die Bestätigung, dass man sich an die Regelung des Kt. Luzern hält.

Mit dem Hinweis auf die Bestätigung vom 18.10.2007 des Kantons Luzern müssen die Abzüge zugelas­sen werden.

Wenn nötig, kann eine zusätzliche Bestätigung vom entsprechenden Kanton beim Schatzmeister verlangt werden.