1. DAS GROSSMAGISTERIUM

DER KARDINAL-GROSSMEISTER
wird vom Papst aus dem Kreis der Kardinäle ernannt. Ihm obliegt die Leitung des Ordens.

DER GROSSPRIOR
des Ordens ist in Wahrung der Tradition der jeweilige Lateinische Patriarch von Jerusalem.

DER ASSESSOR
ist ein Prälat, der vom Kardinal-Großmeister ernannt wird und diesen bei Verhinderung vertritt.

 

 

DER GENERALSTATTHALTER
wird vom Kardinal-Großmeister aus den Reihen der weltlichen Ritter ernannt und steht diesem für besondere (Vertretungs-) Aufgaben zur Verfügung.

DER GENERALGOUVERNEUR
wird vom Kardinal-Großmeister aus den Reihen der weltlichen Ritter ernannt. Er ist der „Geschäftsführer" des Ordens und vertritt diesen nach außen.

DIE VIZEGOUVERNEURE
werden vom Kardinal-Großmeister aus den Reihen der weltlichen Ritter ernannt, arbeiten mit dem Generalgouverneur zusammen und vertreten ihn bei Abwesenheit oder bei Bedarf.

DER KANZLER
wird vom Kardinal-Großmeister aus den Reihen der geistlichen oder weltlichen Mitglieder des Ordens ernannt. Ist Sekretär des Großmeisteramtes und der Consulta und besorgt die Redaktion der Veröffentlichungen. Ist der Kanzler ein Geistlicher, so behandelt er auch die Fragen des geistlichen Lebens des Ordens.

DER ZEREMONIÄR
wird vom Kardinal-Großmeister aus den Reihen der geistlichen Mitglieder des Ordens ausgewählt. Er sorgt für die Organisation der religiösen Zeremonien des Ordens und - falls der Kanzler ein Laie ist - behandelt die Fragen, die das geistliche Leben des Ordens betreffen.

WEITERE MITGLIEDER DES GROSSMAGISTERIUMS
derzeit 10 ständige Mitglieder, die vom Kardinal-Großmeister ernannt werden.

 

2. DIE CONSULTA

Sie muss vom Kardinal-Großmeister wenigstens einmal alle 5 Jahre einberufen werden und tagt unter seinem Vorsitz. Die Consulta kann nur Empfehlungen der ihr übertragenen Themen aussprechen. Der Consulta gehören neben den Mitgliedern des Großmagisteriums die Statthalter, ein Vertreter des Staatssekretariats und ein von der Heiligen Kongregation für die orientalischen Kirchen bestimmter Vertreter an.