Geschichte

Seinen Ursprung verdankt der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem dem Brauchtum mittelalterlicher Ritter, den Ritterschlag als Höhepunkt ihrer Pilgerreise am Heiligen Grab in Jerusalem zu empfangen. Dies ist im Zusammenhang mit der grossen Bedeutung der Pilgerfahrt nach Jerusalem im europäischen Mittelalter zu sehen. Christen pilgerten seit der ausgehenden Antike zu den heiligen Stätten. Nach Kaiser Konstantins Toleranzedikt im Jahre 313 zum Schutze der Christen entwickelte sich die christliche Wallfahrt rasant. Die früheste schriftlich dokumentierte Reise eines christlichen Pilgers ins Heilige Land führte im Jahre 333 über den Landweg von Frankreich nach Jerusalem. Die Freilegung des Heiligen Grabes in Jerusalem und die anschliessende Einweihung der Grabeskirche im Jahre 335 sowie die Errichtung der Geburtskirche in Bethlehem durch die Kaiserin Helena und ihren Sohn Kaiser Konstantin lösten in der gesamten Christenheit eine ungestüme Begeisterung aus.

Grabeskirche von Jerusalem zur Zeit Kaiser Konstantins, in: Grabeskirche von Jerusalem, Geschichte-Gestalt-Bedeutung, Stuttgart 2000

Der genaue historische Ursprung des Ordens ist nicht geklärt, auch wenn eine Tradition ihn in der Zeit des ersten Kreuzzugs ansiedelt. Tatsächlich sind die ersten Dokumente, die über eine Investitur von Rittern mit Namen vom «Heiligen Grab» sprechen, aus dem Jahr 1336 datiert. Seither brachten die Päpste schrittweise und regelmäßig ihren Willen zum Ausdruck, seine Organisation formaljuristisch an den Heiligen Stuhl zu binden.

Dem Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem kam immer der Schutz der Päpste zugute, die ihn im Lauf der Jahrhunderte neu organisierten, ausbauten und seine Privilegien bereicherten. 1342 vertraute Papst Clemens VI. den Franziskanern die Sorge um das Heilige Grab an, doch damals konnten nur die Ritter selber andere Mitglieder des Ordens investieren (aufnehmen). Papst Alexander VI. übertrug 1496 den Franziskanern die Befugnis, adeligen Pilgern und Edelmännern den Ritterschlag am Heiligen Grab in Jerusalem zu erteilen (Investiturrecht). Damit war die religiöse und nicht die militärische Komponente des Ritterschlages hervorgehoben. Und demgemäss erhielt die Ritterwürde auch einen neuen Sinn: an die Stelle der Kreuzfahrerideale trat die Forderung, dass der Grabesritter ein Streiter Christi (miles christi) sein soll, der für den katholischen Glauben, den Papst und die Kirche eintritt. Neben den Geburtsadel trat jetzt auch der geistige Adel der Persönlichkeit.

Die Bestätigung dieses franziskanischen Privilegs wurde von Leo X. im Jahr 1516 bis Benedikt XIV. im Jahr 1746 erneuert, bis Pius IX. schliesslich im Jahre 1847 das Lateinische Patriarchat zu Jerusalem wiedererrichtete.

Aus einer unbekannten Handschrift 1580 Ritterschlag des Heinrich Wölfli 1520 in Jerusalem in der Grabeskirche, in: Burgerbibliothek Ms. Hist. Helv. XX 168, f. 193; aus: Krüger, Jürgen: Die Grabeskirche zu Jerusalem, Regensburg 2000, S.185

Für den Ritterorden vom Heiligen Grab war die Tatsache von Bedeutung, dass hoher und niederer Adel am Heiligen Grab in Jerusalem den Ritterschlag empfing. Seit dem 15. Jahrhundert blieb der Ritterschlag nicht auf den Geburtsadel beschränkt, sondern wurde auch Patriziern und Bürgerlichen erteilt. Dabei handelte es sich bei den Heiliggrabrittern immer um Einzelritterschaften. Die Verleihung der Ritterwürde in der Grabeskirche, das heisst am Grabe des Herrn - der für die gesamte Christenheit ehrwürdigsten Stätte - , hatte ihre ganz besondere Bedeutung und war gerade vom 14. bis zum 16. Jahrhundert äusserst begehrt. Mit dem Ritterschlag erfolgte die Aufnahme in den Ritterstand, und damit war die Verleihung von Standesrechten verbunden. Der Ritterschlag vermittelte die Zuerkennung der höchsten Würden- und Ehrenstellung im mittelalterlichen Lehensstaat.

Feierliche Zeremonie anlässlich eines Ritterschlages in der Grabeskirche in Jerusalem am Heiligen Grab 1584. Abbildung aus: Luzerner und Innerschweizer Pilgerreisen zum Heiligen Grab in Jerusalem vom 15. bis 17. Jh., S. 88, Bericht von Melchior Lussy 1584.

Die Ritterwürde der Heiliggrabritter brachte konkret auch eine Anzahl von bestimmten Ehrenvorrechten und Privilegien mit sich, so berechtigte sie beispielsweise, als äusseres Zeichen an einer goldenen Kette das Jerusalemkreuz - noch heute das Insignium unseres Ordens - zu tragen. Es war das Wappen von Gottfried von Bouillon, dem Heerführer beim Ersten Kreuzzug und späteren ersten Regenten des neu gegründeten Königreichs Jerusalem.

Seit dem ausgehenden Mittelalter gibt es zahlreiche Berichte über den Ritterschlag am Heiligen Grab. Eines der frühesten schriftlichen Zeugnisse stammt aus dem Jahre 1336. Es handelt sich dabei um den ersten urkundlichen Bericht in der Beschreibung der Pilgerfahrt eines deutschen Grafen. Die ersten urkundlich belegten Heiliglandpilger aus dem Gebiet der Eidgenossenschaft sind Graf Rudolf von Montfort (1372) und der Bündner Rudolf von Marmels (1375).

Gottfried von Bouillon, Freske von Giacomo Jaquerio in Saluzzo (Burg von Manta), 1420

Otto I. von Grandson, der in der Kathedrale von Lausanne begraben ist, spielte während der Belagerung von Saint-Jean d'Acre (1291) und bei zwei weiteren Reisen ins Heilige Land (1271 und 1292) eine wichtige militärische und politische Rolle. Eine weitere schillernde Persönlichkeit eines Schweizer Jerusalempilgers war Adrian von Bubenberg, der Held der Schlacht von Murten (1476), der 10 Jahre zuvor die Pilgerfahrt unternahm und die Grabritterschaft erhielt. Sein Sohn, Adrian II. von Bubenberg, tat es seinem Vater im Jahre 1480 gleich und wurde ebenfalls am Grabe des Herrn zum Ritter geschlagen.

Otto I. von Grandson, vor dem Altar der Kathedrale von Lausanne (Ende 13. Jahrhundert), Historisches Museum Bern

Den entscheidenden Wendepunkt in der Entwicklung des Ritterordens markiert die Wiedererrichtung des Lateinischen Patriarchats in Jerusalem (die Diözese im Heiligen Land) im Jahr 1847, welches seit 1291 nicht mehr bestand. Der Sultan des Osmanischen Reiches erlaubte damals der katholischen Kirche, ihre Hierarchie im Heiligen Land neu zu errichten. Der Lateinische Patriarch von Jerusalem ist seit damals auch wieder das Oberhaupt der römischen Katholiken in der dortigen Region, die heute Israel, die besetzten palästinensischen Gebiete, Jordanien und Zypern umfasst. Von da an stand laut persönlicher Anordnung von Papst Pius IX. mit dem Apostolischen Breve «Nulla celebrior» vom 23. Juli 1847 allein dem Lateinischen Patriarchen von Jerusalem das Recht zu, die Ritterwürde vom Heiligen Grab zu verleihen. Der Franziskaner-Guardian erteilte daraufhin zum letzten Mal den Ritterschlag, und zwar dem ersten Lateinischen Patriarchen Joseph Valerga, welcher dann seinerseits über 1000 neue Ritter kreierte.

Am 24. Januar 1868 schuf Papst Pius IX. im Kontext des damaligen Kulturkampfes und der Zentralisierungstendenzen in der römischen Kirche einen nach klaren Regeln hierarchisch strukturierten päpstlichen Ritterorden. Er erhielt den Namen «Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem» (lat.: Ordo Equestris Sancti Sepulcri Hierosolymitani, abgekürzt OESSH).

Papst Leo XIII. bestätigte bereits 1888 durch ein Apostolisches Schreiben die Ordensmitgliedschaft von Damen mit gleichen Rechten, Pflichten und Positionen wie die Ritter. Er ist der einzige Orden, dem Frauen und Männer, Kleriker und Laien gleichberechtigt angehören.

1932 billigte Papst Pius XI. die neuen Statuten und erlaubte den Rittern und Damen, am Ort ihrer Ordenszugehörigkeit investiert zu werden, also nicht mehr nur in Jerusalem, so wie dies auch bei den heutigen Investituren überall auf der Welt der Fall ist. Seit Pius XII. wird vom Papst ein Kardinal als Kardinal-Grossmeister des Ordens ernannt. Seither ist immer ein Kardinal der römisch-katholischen Kirche Großmeister, er ist das Symbol der speziellen Verbundenheit mit dem Heiligen Stuhl. Der Ordenssitz ist in Rom; das Wappen ist das rote Jerusalemkreuz.

Joseph Valerga, erster lateinischer Patriarch von Jerusalem, 1848

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